Dienstag, 17. Februar 2015

Einstellung im ersten "Derby-Verfahren"


Heute wurde vor dem Amtsgericht Hannover das erste "Pyrotechnik-Verfahren" wegen des Spiels gegen Eintracht Braunschweig im November 2013

verhandelt. Die Anklage lautete auf versuchte gefährliche Körperverletzung.

Nach der geständigen Einlassung des Angeklagten, in zwei Fällen Pyrotechnik in Form von Bengalos gezündet zu haben, erfolgte die Verlesung zweier Beweisanträge durch die Verteidigung.
Der vorsitzende Richter folgte der Argumentation der Verteidigung und schlug eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung von 300€ vor.
Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag ohne Abgabe einer eigenen Erklärung zu. 
Der ehemals Angeklagte gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft und nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG MDR 91, 891) als unschuldig.

Die geladenen Zeugen, unter anderem szenekundige Beamte, wurden nicht gehört.